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Aufgepasst: Generalvollmachten und Vorsorgevollmachten

General- und Vorsorgevollmachten nehmen eine zunehmend wichtige Rolle im privaten wie im unternehmerischen Bereich ein. Ihre Bedeutung liegt in der Möglichkeit, für Situationen vorzusorgen, in denen man selbst nicht mehr in der Lage ist, eigene Angelegenheiten zu regeln. Doch mit der wachsenden Verbreitung dieser Instrumente steigt auch das Bewusstsein für die damit verbundenen Risiken, insbesondere das hohe Missbrauchspotenzial.

Die steigende Bedeutung von Vollmachten

In Deutschland ist die Zahl der registrierten General- und Vorsorgevollmachten von rund 2,6 Millionen vor zehn Jahren auf 6 Millionen im Jahr 2023 angestiegen. Dieser Anstieg spiegelt das wachsende Bedürfnis der Bevölkerung wider, für gesundheitliche Notsituationen oder bei Unfähigkeit zur Selbstverwaltung vorzusorgen. Die Erteilung einer solchen Vollmacht berechtigt den Bevollmächtigten, im Namen des Vollmachtgebers umfassend rechtlich zu agieren – eine Befugnis, die auch die Möglichkeit einschließt, unternehmerische Entscheidungen zu treffen.

Missbrauchsrisiken und ihre Folgen

Die Freiheiten, die mit einer General- und Vorsorgevollmacht einhergehen, bergen jedoch Risiken. Die Geschichte des Sohnes, der gegen den Willen seiner Mutter Eigentum auf sich umschrieb, verdeutlicht dramatisch das Missbrauchspotenzial solcher Vollmachten. Dieses Risiko ist besonders gravierend, da der Bevollmächtigte weder gerichtlich überwacht wird noch anderen Beschränkungen unterliegt, es sei denn, diese sind explizit festgelegt.

Gesetzliche und gestalterische Schutzmaßnahmen

Die Gesetzgebung bietet gewisse Mechanismen zum Schutz vor Missbrauch, etwa die Möglichkeit des Widerrufs der Vollmacht durch den Vollmachtgeber oder die Erben. 2023 wurde mit § 1820 Absatz 3 BGB sogar die Möglichkeit geschaffen, bei Handlungsunfähigkeit des Vollmachtgebers einen Kontrollbetreuer gerichtlich bestellen zu lassen. Doch reichen diese Maßnahmen aus?

Effektive Vorsorge durch sorgfältige Gestaltung

Zur Minimierung von Missbrauchsrisiken empfiehlt es sich, bereits bei der Erstellung der Vollmacht Vorsorgemaßnahmen zu treffen. Dazu gehört, genau zu überlegen, ob und inwieweit der Bevollmächtigte von § 181 BGB befreit sein soll. Zudem kann durch die Einbindung mehrerer Bevollmächtigter oder eines Kontrollbevollmächtigten eine gegenseitige Überwachung etabliert werden, die die Missbrauchsgefahr verringert.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Angesichts des erheblichen Missbrauchspotenzials von General- und Vorsorgevollmachten ist eine durchdachte und präzise Gestaltung dieser Dokumente unerlässlich. Die Einrichtung von Kontrollmechanismen und die klare Definition von Befugnissen können dazu beitragen, die Risiken zu minimieren. Letztlich liegt es im Interesse aller Beteiligten, durch eine sorgfältige Vorbereitung und Planung die Integrität der Vollmacht zu sichern und den Vollmachtgeber sowie sein Vermögen zu schützen.

 

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Markus Jansen

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