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Bankrecht aktuell: Grobe Fahrlässigkeit und Überweisungsbetrug: Ein Fallbericht aus dem OLG Frankfurt

In einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt vom 06. Dezember 2023 (Az. 3 U 3/23) wurde ein typischer Fall von Überweisungsbetrug untersucht, der wichtige Lehren für Bankkunden bereithält. Ein Kontoinhaber folgte einer per SMS erhaltenen Aufforderung, sich für ein neues Sicherheitsverfahren zu registrieren, wobei die Nachricht scheinbar von seiner Bank kam. Nachdem er auf einen Link in der SMS klickte, interagierte er mit einem vermeintlichen Bankmitarbeiter, was dazu führte, dass er unbewusst Transaktionen autorisierte, die zu einem erheblichen finanziellen Verlust führten.

Trotz seiner Behauptungen, sich nicht an die Details der Transaktion erinnern zu können, wies das Gericht den Anspruch des Klägers auf Schadenersatz zurück. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe, indem er die Anweisungen in der PushTAN-App nicht sorgfältig überprüfte. Dieses Verhalten war besonders kritisch zu bewerten, da es allgemein bekannt ist, dass Phishing und Spoofing gängige Methoden des Betrugs sind und die Banken regelmäßig vor solchen Gefahren warnen.

Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für Bankkunden, äußerste Vorsicht walten zu lassen und bei jeglicher Kommunikation, die ungewöhnlich erscheint, skeptisch zu bleiben. Die Entscheidung des Gerichts zeigt auch, dass eine mangelnde Sorgfalt zu erheblichen finanziellen Verlusten führen kann, für die der Kontoinhaber letztendlich selbst verantwortlich ist.

Praxistipp:

Bankkunden sollten stets aufmerksam sein und alle Anweisungen und Anfragen ihrer Bank kritisch prüfen, besonders wenn sie über unerwartete Kanäle wie SMS oder Telefonanrufe erfolgen. Die Auseinandersetzung mit den eigenen Sicherheitsvorkehrungen und das Wissen über die Methoden von Cyberkriminellen können dazu beitragen, sich vor finanziellen Schäden zu schützen. Dieser Fall zeigt deutlich, dass die Gerichte wenig Toleranz zeigen, wenn es um grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit Online-Banking geht.

 

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Markus Jansen

Markus Jansen