zur Übersicht

BGH: Gesellschafter tragen Kosten bei GbR-Insolvenz 
Urteil vom 21.11.2023, AZ. II ZR 69/22

In einem richtungsweisenden Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass persönlich unbeschränkt haftende Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) grundsätzlich für die Kosten eines Insolvenzverfahrens der Gesellschaft aufkommen müssen. Dieses Urteil (vom 21.11.2023, Az. II ZR 69/22) weicht von der bisher überwiegenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur ab, die eine solche persönliche Haftung ausschloss.

Der Fall betraf einen als GbR organisierten Immobilienfonds, der nach nicht bedienten Krediten in Millionenhöhe in die Insolvenz ging. Der Insolvenzverwalter forderte von den Gesellschaftern die Übernahme der Verfahrenskosten entsprechend ihrer Beteiligungsquote.

Der BGH bekräftigte den Grundsatz des bürgerlichen Rechts, wonach Gesellschafter für Verpflichtungen aus ihrem Geschäftsbetrieb haften. Eine Ausnahme für Insolvenzkosten sieht der BGH nicht, da diese unmittelbar mit der Geschäftstätigkeit verknüpft sind und zum Unternehmerrisiko gehören.

Dieses Urteil hat weitreichende Bedeutung für die Haftungsstruktur in GbRs und unterstreicht die Verantwortung der Gesellschafter - auch bei Insolvenzen - finanzielle Verpflichtungen zu tragen.

Rufen Sie uns an  (0 21 31) 66 20 20

Ihr Ansprechpartner

Markus Jansen

Markus Jansen