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BGH-Urteil stärkt Flexibilität bei der Kostentragung in Wohnungseigentümer-
gemeinschaften

Der Bundesgerichtshof bestätigt in einem richtungsweisenden Urteil die Möglichkeit zur Änderung des Verteilungsschlüssels für die Kostentragung in Wohnungseigentümer-
gemeinschaften. Erfahren Sie, wie dies die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums beeinflusst.

Einleitung:

In einer bemerkenswerten Entscheidung vom 22. März 2024 hat der Bundesgerichtshof (BGH) unter Aktenzeichen V ZR 81/23 klargestellt, dass Wohnungseigentümergemeinschaften den Verteilungsschlüssel für die Tragung bestimmter Kosten auch dann ändern dürfen, wenn dadurch der Kreis der Kostenträger verändert wird. Diese Entscheidung, bekannt als der "Doppelparker-Fall", markiert einen signifikanten Moment für die Handhabung von Erhaltungsmaßnahmen nach dem reformierten Wohnungseigentumsrecht von 2020 und führt zu Rechtssicherheit in einer Frage, die zwischen den Obergerichten bislang unterschiedlich beurteilt worden ist.

Hintergrund des Falls:

Die Kontroverse entstand, als eine Wohnungseigentümergemeinschaft beschloss, dass die Kosten für die Sanierung von Doppelparkern – eine Hebeanlage für Fahrzeuge, die im gemeinschaftlichen Eigentum steht – nicht mehr von allen Eigentümern, sondern nur von den Besitzern der Doppelparker getragen werden sollten. Ein betroffener Eigentümer klagte gegen diesen Beschluss, was zu einer grundsätzlichen Klärung durch den BGH führte.

Kernpunkte des BGH-Urteils:

Änderung des Verteilungsschlüssels: Der BGH bestätigte, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft berechtigt ist, eine von der bisherigen Praxis abweichende Kostentragung zu beschließen. Dies umfasst explizit die Möglichkeit, bestimmte Eigentümer von der Kostentragung zu befreien oder sie erstmals mit Kosten zu belasten.

Ordnungsmäßige Verwaltung: Der Beschluss wurde als ordnungsmäßige Verwaltung eingestuft, da er den individuellen Nutzen und die wirtschaftlichen Vorteile, die die Teileigentümer der Doppelparker aus den Erhaltungsmaßnahmen ziehen, angemessen berücksichtigt.

Der BGH stellte überdies in der Entscheidung klar, dass gesetzliche Änderungen, die die Mehrheitsmacht innerhalb der Gemeinschaft erweitern, grundsätzlich zu erwarten sind und nicht dem Rückwirkungsverbot unterliegen.

Bedeutung für Wohnungseigentümer und Verwaltungen:

Dieses Urteil unterstreicht die Wichtigkeit und den Gestaltungsspielraum der Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Entscheidung über die Verteilung von Kosten für das Gemeinschaftseigentum. Es bestärkt die Anpassungsfähigkeit und Flexibilität im Umgang mit den Herausforderungen des gemeinschaftlichen Wohnens und hebt hervor, wie individueller Nutzen und Vorteil bei der Kostenverteilung berücksichtigt werden kann.

Fazit:

Die Entscheidung des BGH im "Doppelparker-Fall" setzt ein bedeutendes Präzedenz für die Zukunft der Verwaltung und Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften. Sie bietet eine klare Orientierungshilfe für die Anwendung des neuen Wohnungseigentumsrechts und bestätigt die Bedeutung einer flexiblen, bedarfsgerechten Kostenverteilung bei  Erhaltungsmaßnahmen.

 

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Ihr Ansprechpartner

Jens Schulte-Bromby, LL.M.

Jens Schulte-Bromby, LL.M.