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"Korinthenkackerei" ist keine Beleidigung

Wird ein Vollzugsbeamter von einem Falschparker der "Korinthenkackerei" bezichtigt, ist dies nicht automatisch eine Beleidigung. 

Das AG Emmendingen hatte sich mit einem Fall zu befassen, in dem der Angeklagte sich gegen eine Anzeige wegen Beleidigung wegen dieser Aussage verteidigen musste.  Das Gericht urteilte am 8. Juli 2014 zugunsten der freien Meinungsäußerung.

Der Angeklagte sah sich mit dem Vorwurf der Beleidigung konfrontiert, nachdem er einen Vollzugsbeamten als "Korinthenkacker" beschimpft haben sollte. Im Prozess erklärte der Angeklagte indes, er habe nur von "Korinthenkackerei" gesprochen und damit lediglich das Verhalten des Beamten gemeint.

Das Gericht schloss sich der Argumentation des Angeklagten an: "Korinthenkackerei sei keine Beleidigung, sondern Kritik am Auftreten des Vollzugsbeamten. Zwar könne man nicht von einer besonders niveauvollen Bemerkung sprechen, strafrechtlich relevant sei sie aber noch nicht. Betrachte man die Umstände des Einzelfalles in Gesamtschau mit der Meinungsfreiheit, könne man nicht von einer Beleidung ausgehen.

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