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Verbraucherschutz bei Kreditverträgen: Zur Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln
- EuGH 15.01.2024

Ein bedeutendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 23. November 2023 (C-321/22) hebt die Bedeutung des Verbraucherschutzes bei Kreditverträgen hervor, insbesondere im Hinblick auf die Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln. Der Fall bezieht sich auf Verbraucherkreditverträge in Polen, bei denen die Kläger neben Zinsen unverhältnismäßig hohe, zinsunabhängige Kosten tragen mussten. Diese Zusatzkosten standen in einem auffälligen Missverhältnis zum Kreditbetrag und den erbrachten Dienstleistungen.

Das polnische Gericht suchte beim EuGH Rat zur Auslegung der Richtlinie 93/13/EWG über missbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen. Der EuGH urteilte, dass eine Vertragsklausel als missbräuchlich angesehen wird, wenn sie ein erhebliches und ungerechtfertigtes Ungleichgewicht der vertraglichen Rechte und Pflichten zum Nachteil des Verbrauchers erzeugt. Eine solche Beurteilung ist allerdings nur möglich, wenn die Klauseln nicht den Hauptgegenstand des Vertrags oder das Verhältnis zwischen Preis und Gegenleistung betreffen.

 

Interessant ist auch der Aspekt, dass ein Vertrag insgesamt nichtig werden kann, wenn eine entscheidende Klausel für ungültig erklärt wird, es sei denn, der missbräuchliche Teil lässt sich von den übrigen Bestimmungen trennen. In diesem Fall könnte der Vertrag mit modifizierten Bedingungen fortbestehen.

 

Das Urteil betont die Wichtigkeit eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen den Rechten und Pflichten der Vertragsparteien und stärkt den Schutz der Verbraucher in der EU.

 

 

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Markus Jansen

Markus Jansen