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Wichtige Rechtsprechung zur Vertretungsbefugnis von GmbH-Geschäftsführern bei der Handelsregisteranmeldung

Das Kammergericht (KG) Berlin hat in einem bemerkenswerten Beschluss vom 8. Mai 2023 (Aktenzeichen: 22 W 15/23) eine wichtige Entscheidung hinsichtlich der Vertretungsbefugnis von GmbH-Geschäftsführern getroffen. Diese Entscheidung hat weitreichende Implikationen für das Handels- und Gesellschaftsrecht, insbesondere im Bereich des GmbH-Rechts.

Kern des Beschlusses:

Im Zentrum des Beschlusses steht die Frage, ob ein Geschäftsführer einer GmbH zum Zeitpunkt des Eingangs der Handelsregisteranmeldung noch im Amt sein muss. Diese Fragestellung ergab sich aus einem konkreten Fall, in dem ein GmbH-Geschäftsführer nach Unterzeichnung einer Handelsregisteranmeldung zur Sitzverlegung der GmbH sein Amt niederlegte. Die Amtsniederlegung wurde vor der Anmeldung der Sitzverlegung beim Handelsregister eingereicht, woraufhin letztere zurückgewiesen wurde.

 

Die Entscheidung des KG Berlin:

Das KG Berlin stellt klar, dass für die Vertretungsbefugnis des anmeldenden Geschäftsführers der Zeitpunkt des Zugangs der Anmeldung beim Registergericht entscheidend ist. Diese Sichtweise weicht von der bisher von einigen Oberlandesgerichten vertretenen Ansicht ab, dass der maßgebliche Zeitpunkt die Unterzeichnung der Handelsregisteranmeldung sei. Das Gericht betont, dass eine Handelsregisteranmeldung eine empfangsbedürftige verfahrensrechtliche Erklärung darstellt, die erst wirksam wird, wenn sie beim Registergericht eingeht.

 

Bedeutung für die Praxis:

Diese Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit des genauen Timings bei der Einreichung von Unterlagen im Handelsregister, besonders in Bezug auf die Vertretungsbefugnis von Geschäftsführern. Unternehmen und ihre Rechtsberater müssen diesem Aspekt besondere Aufmerksamkeit schenken, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.

 

Unsere Expertise:

Unsere Kanzlei bietet umfassende Beratung und Unterstützung im Handels- und Gesellschaftsrecht. Wir halten Sie über die neuesten Entwicklungen auf dem Laufenden und unterstützen Sie bei der Sicherstellung, dass Ihre Handelsregisteranmeldungen und sonstigen gesellschaftsrechtlichen Dokumente rechtsgültig und effektiv sind.

 

 

 

 

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Markus Jansen

Markus Jansen