Unter einer Anfechtung versteht man das Recht des Insolvenzverwalters, zur Sicherung oder Vergrößerung der Insolvenzmasse Vermögensverschiebungen rückgängig zu machen. Das betrifft z.B. Rechnungen, die bezahlt wurden, als die Zahlungsunfähigkeit schon absehbar war.
Ihr Anwalt zum Thema: Markus Jansen
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