Im Eröffnungsbeschluss wird der Termin angegeben, an dem die Gläubigerversammlung über den Stand des Verfahrens informiert wird. Hier geht es um die Stilllegung oder die Fortführung des Unternehmens sowie um die Verwertung der Insolvenzmasse.
Ihr Anwalt zum Thema: Markus Jansen
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