Zum Auftakt des Eröffnungsverfahren wird ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei Gericht gestellt. Das Eröffnungsverfahren endet mit der gerichtlichen Entscheidung über Eröffnung oder Abweisung des Antrags.
Ihr Anwalt zum Thema: Markus Jansen
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