Nach Treu und Glauben zu handeln bedeutet, dass man redlich und anständig handelt und nicht durch Eigeninteresse die Schädigung anderer in Kauf nimmt. Der Terminus ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, kann also relativ frei ausgelegt werden. Ein Verstoß gegen Treu und Glauben kann unter Umständen dennoch eine Straftat darstellen. Meist kommt er aber nur im Zivilrecht zur Geltung.
Ihr Anwalt zum Thema: Markus Jansen
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