Kann eine Person oder ein Unternehmer laufende Geldforderungen nicht mehr erfüllen, spricht man von einer Zahlungsunfähigkeit. Der Bundesgerichtshof definiert eine Person, die über einen Zeitraum von 3 Wochen mindestens 10 % ihrer fälligen Verbindlichkeiten nicht begleichen kann, als zahlungsunfähig.
Ihr Anwalt zum Thema: Markus Jansen
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