Rechtsanwälte
Partner
Spezialisten

Wofür wir stehen

Seit 2003 arbeiten wir für Sie und Ihr Unternehmen als unabhängige Fachanwälte mit Sitz in Neuss. Spezialisiert auf Ihre Bedürfnisse, beraten und vertreten die Fachanwälte Markus Jansen und Jens Schulte-Bromby Sie im Wirtschaftsrecht und in weiteren Rechtsgebieten

Wir bearbeiten Ihre Mandate strategisch und vertreten Sie vor Gericht. Das macht uns nicht nur Spaß, wir sind sogar davon überzeugt, dass wir Ihre Mandate mit unserer Erfahrung perfekt bearbeiten.

Unabhängig
Spezialisiert
Strategisch

Rufen Sie uns an  (0 21 31) 66 20 20

Aktuelle Themen

Fachanwalt Bankrecht zur aktuellen Rechtsprechung: Differenzierte Rechtsprechung im Überweisungsbetrug: Urteil des Landgerichts Köln

25.04.2024

In einem bemerkenswerten Fall von Überweisungsbetrug, verhandelt vor dem Landgericht Köln am 08. Januar 2024 (Az. 22 O 43/23), wurde die Praxis des "Spoofing" und der manipulativen Kommunikation durch Betrüger erneut thematisiert. Einem Kontoinhaber wurde vorgegaukelt, dass verdächtige Transaktionen auf seinem Konto festgestellt wurden und daraufhin eine sofortige Sperrung der Karte notwendig sei. Unter dieser Vorgabe wurde der Kontoinhaber durch einen Anrufer, der sich als Bankmitarbeiter ausgab, dazu bewegt, in seiner PushTAN-App einer scheinbar harmlosen Registrierung einer Karte zuzustimmen, welche tatsächlich dem Betrüger ermöglichte, Zahlungen zu autorisieren.

Anders als in einem vorherigen Fall, der vom OLG Frankfurt entschieden wurde, erkannte das Landgericht Köln dem Kontoinhaber einen Erstattungsanspruch zu, unter der Begründung, dass dieser nicht erkennen konnte, dass es sich um einen Betrugsversuch handelte. Das Gericht stellte fest, dass der Kontoinhaber unter den gegebenen Umständen nicht verpflichtet war, die Legitimität des Anrufs in Frage zu stellen, da die Betrugsmethoden wie Spoofing und die manipulative Vorgehensweise der Täter ihm nicht zwangsläufig bekannt sein mussten.

Praxistipp und Kritik
Obwohl das Urteil korrekt unter Anwendung der §§ 675u S. 2 und 675v Abs. 3 S. 2 BGB erfolgte, wirft die Entscheidung Fragen auf hinsichtlich der von Gerichten angelegten Maßstäbe bei der Beurteilung von Fahrlässigkeit. Das Landgericht Köln legte einen erheblich großzügigeren Maßstab an die Sorgfaltspflichten des Kontoinhabers an als das OLG Frankfurt. Die Entscheidung zeigt eine bemerkenswerte Nachsicht gegenüber dem Kontoinhaber, der trotz vorhandener Warnhinweise und öffentlicher Berichterstattung über vergleichbare Betrugsmaschen, nicht zur Vorsicht angehalten wurde.

Dieser Fall unterstreicht die Wichtigkeit für Kontoinhaber, stets wachsam zu sein und scheinbar banale Anfragen kritisch zu hinterfragen, insbesondere wenn sie von unbekannten Anrufern kommen. Es ist unerlässlich, dass Kontoinhaber auf Warnsignale achten und keine Transaktionen oder Registrierungen ohne gründliche Überprüfung autorisieren. Das Zusammenfallen mehrerer atypischer Umstände sollte Anlass zum Misstrauen geben und könnte ein Indiz für grobe Fahrlässigkeit sein, auch wenn jedes dieser Anzeichen alleine vielleicht noch nicht ausreichen würde.

Dieses Urteil verdeutlicht die Notwendigkeit einer differenzierten Betrachtung jedes einzelnen Falles durch die Gerichte und wirft gleichzeitig ein Licht auf die unterschiedlichen Rechtsauffassungen, die in ähnlich gelagerten Fällen zu grundverschiedenen Urteilen führen können.

Mehr lesen 

Bankrecht aktuell: Grobe Fahrlässigkeit und Überweisungsbetrug: Ein Fallbericht aus dem OLG Frankfurt

25.04.2024

In einem aktuellen Urteil des OLG Frankfurt vom 06. Dezember 2023 (Az. 3 U 3/23) wurde ein typischer Fall von Überweisungsbetrug untersucht, der wichtige Lehren für Bankkunden bereithält. Ein Kontoinhaber folgte einer per SMS erhaltenen Aufforderung, sich für ein neues Sicherheitsverfahren zu registrieren, wobei die Nachricht scheinbar von seiner Bank kam. Nachdem er auf einen Link in der SMS klickte, interagierte er mit einem vermeintlichen Bankmitarbeiter, was dazu führte, dass er unbewusst Transaktionen autorisierte, die zu einem erheblichen finanziellen Verlust führten.

Trotz seiner Behauptungen, sich nicht an die Details der Transaktion erinnern zu können, wies das Gericht den Anspruch des Klägers auf Schadenersatz zurück. Das Gericht stellte fest, dass der Kläger grob fahrlässig gehandelt habe, indem er die Anweisungen in der PushTAN-App nicht sorgfältig überprüfte. Dieses Verhalten war besonders kritisch zu bewerten, da es allgemein bekannt ist, dass Phishing und Spoofing gängige Methoden des Betrugs sind und die Banken regelmäßig vor solchen Gefahren warnen.

Das Urteil unterstreicht die Notwendigkeit für Bankkunden, äußerste Vorsicht walten zu lassen und bei jeglicher Kommunikation, die ungewöhnlich erscheint, skeptisch zu bleiben. Die Entscheidung des Gerichts zeigt auch, dass eine mangelnde Sorgfalt zu erheblichen finanziellen Verlusten führen kann, für die der Kontoinhaber letztendlich selbst verantwortlich ist.

Praxistipp:
Bankkunden sollten stets aufmerksam sein und alle Anweisungen und Anfragen ihrer Bank kritisch prüfen, besonders wenn sie über unerwartete Kanäle wie SMS oder Telefonanrufe erfolgen. Die Auseinandersetzung mit den eigenen Sicherheitsvorkehrungen und das Wissen über die Methoden von Cyberkriminellen können dazu beitragen, sich vor finanziellen Schäden zu schützen. Dieser Fall zeigt deutlich, dass die Gerichte wenig Toleranz zeigen, wenn es um grobe Fahrlässigkeit im Umgang mit Online-Banking geht.

Mehr lesen 

Keine konkludente Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels in Eigentümergemeinschaften

23.04.2024

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in einer aktuellen Entscheidung (2-13 S 27/23) hervorgehoben, dass die langjährige Verwendung eines fehlerhaften Verteilerschlüssels in den Abrechnungen einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht zu einer konkludenten Änderung des Kostenverteilungsschlüssels führt. Dieses Urteil verdeutlicht wichtige Aspekte der Beschlussfassung in Wohnungseigentümergemeinschaften und setzt damit präzise Richtlinien für die Handhabung und Änderung von Kostenverteilungsschlüsseln.

Mehr lesen